Impressum
Ontrax Solutions GmbH
Theodor-Körner-Straße 169
8010 Graz
Vollständiger Firmenname:
Ontrax Solutions GmbH
Ort der Gewerbeberechtigung:
Österreich
UID-Nummer:
ATU80838337
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer
FN 631099 m
Firmenbuchgericht
Landesgericht für ZRS Graz
Geschäftsführende Gesellschafter
Gerald Petschner
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Haftungsausschluss
Inhalt des Onlineangebotes
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Anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at
AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB) DER
FIRMA ONTRAX Solutions GmbH
1. Geltungsbereich und Gültigkeit
1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der ONTRAX Solutions GmbH, Theodor-
Körner-Straße 169 in 8010 Graz, FN 631099m (nachfolgend „ONTRAX“), und
einem Kunden, gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen (nachfolgend AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Kunde der ONTRAX ist eine natürliche oder eine juristische Person des privaten
oder öffentlichen Rechts, der eine Leistung/Ware in Anspruch nimmt und in einem
Vertragsverhältnis mit der ONTRAX steht oder mit der im Sinne von Punkt 2 ein
solches eingegangen werden soll.
1.3. Unternehmer ist ein Kunde der ONTRAX, für den das mit der ONTRAX
eingegangene Vertragsverhältnis zum Betrieb seines Unternehmens im Sinne des
§ 1 Abs. Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gehört.
1.4. Verbraucher ist ein Kunde der ONTRAX, für den das mit der ONTRAX
eingegangene Vertragsverhältnis nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört
und für den die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten.
1.5. Verbrauchergeschäft im Sinne der AGB ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden,
für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört und der
Produkte und Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung erwirbt
(Verbraucher).
1.6. Sofern es sich bei dem zu Grunde liegenden Geschäft um kein
Verbrauchergeschäft handelt, werden vom Vertragsinhalt abweichende
Vereinbarungen oder Bedingungen nur dann von der ONTRAX anerkannt, wenn
diesen schriftlich zugestimmt wurde. Auftragsbestätigungen der ONTRAX gelten
ausdrücklich nicht als Anerkennung bzw. Bestätigung solcher Bedingungen.
1.7. Stehen diesen AGB des Kunden entgegen, so erfolgt dennoch der
Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB der ONTRAX. Dies gilt auch dann,
wenn die ONTRAX der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat oder vorbehaltlos Leistungen in
Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen des Kunden erbringt. Durch den
schlichten Verweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird die ONTRAX nicht
an diese gebunden.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1. Die Bestellung von Waren oder die Beauftragung von Leistungen darf nur von
unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen oder bei juristischen
Personen nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen
werden, die namentlich genannt werden muss.
2.2. Die bei der Bestellung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde
verpflichtet, die Angaben ehestmöglich mittels schriftlicher Mitteilung an die
ONTRAX zu korrigieren.
2.3. Mit der Bestellung übermittelt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrages über den Kauf und/oder die Lieferung von Waren oder die
Erbringung von Planungsleistunden an die ONTRAX. Nach Erhalt des von den
Kunden übermittelten Angebotes sendet die ONTRAX dem Kunden eine E-Mail,
die den Eingang der Bestellung bestätigt oder deren Einzelheiten anführt
(Bestellbestätigung).
2.4. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern informiert
darüber, dass die Bestellung bei der ONTRAX eingegangen ist. Bestellungen
gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von der ONTRAX bestätigt
werden. Ein Vertragsverhältnis wird erst durch die schriftliche Bestätigung der
Bestellung begründet. Die ONTRAX ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die
Annahme einer Bestellung abzulehnen. Über Produkte aus ein und derselben
Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung angeführt sind, kommt kein Vertrag
zu Stande. Der Kunde nimmt den Erhalt von elektronischen Rechnungen im
Rahmen der Versandbestätigung zustimmend zur Kenntnis.
2.5. Grundlage für die zu erbringende Leistung ist der in der schriftlichen Bestellung
definierte Arbeitsumfang, die firmenmäßig gezeichnet an die ONTRAX übermittelt
wird. Später auftretende oder hinzukommende Änderungswünsche führen zu
gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen.
2.6. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.7. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung der Vertragspartner, um Gegenstand des bestehenden
Vertragsverhältnisses zu werden.
2.8. Die ONTRAX verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten
Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
2.9. Gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien oder sonstige Regelwerke sind in der im
Vertrag vereinbarten Fassung anzuwenden. Sollten im Vertrag keine Angaben
hierzu gemacht worden sein, so finden die am Tag der Erstellung des Angebotes
gültigen Bestimmungen Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass
Änderungen an oder Neuerscheinungen von Regelwerken, die nach der Erstellung
des Angebotes eintreten (z.B. Neuausgabe oder Revision einer Norm oder TSI,
Inkrafttreten neuer Normen bzw. Normentwürfen oder TSI) auf Grund zusätzlich
geforderter oder neu bzw. zusätzlich zu erbringende Leistungen erhöhten Aufwand
für die ONTRAX, und somit zu erhöhten Kosten für den Kunden führen können. In
diesem Fall ist der bestehende Vertrag abzuändern und an die bestehenden
Rahmenbedingungen anzupassen. Mehrkosten die durch Änderungen oder
Adaptierungen der Regelwerke entstehen und nicht in die Sphäre der ONTRAX
fallen sind vom Kunden zu tragen.
2.10. Die ONTRAX ist berechtigt zur Vertragserfüllung die Leistungen Dritter
heranzuziehen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.
3. Angebote der ONTRAX
3.1. Die Angebote, welche von der ONTRAX gelegt werden, sind, sofern nichts anderes
angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten
einschließlich des Honorars.
3.2. Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten
diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich
widerspricht.
3.3. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten
zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden zu erwirken, die ONTRAX
diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Die
ONTRAX ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese
Genehmigungen rechtswirksam erteilt und der ONTRAX nachgewiesen wurden.
3.4. Der Aufwand für angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster und andere im Vorfeld
der Angebots- bzw. Vertragserstellung erbrachte Leistungen ist der ONTRAX auf
Verlangen hin unverzüglich auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht
genommene Auftrag nicht erteilt wird.
3.5. Alle notwendigen Daten und zu schaffenden Voraussetzungen, die für die
Erbringung der Leistung von der ONTRAX notwendig sind, sind durch den Kunden
zeitgerecht, brauchbar aufbereitet und kostenlos bereitzustellen. Verzögerungen
der Bereitstellung ziehen eine längere Lieferfrist / Leistungsdauer nach sich, und
haftet der Kunde für alle der ONTRAX durch diese Verzögerung entstandenen
Schäden.
4. Rücktritts- und Widerrufsrecht
4.1. Verbraucher können innerhalb von 14 Werktagen, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt, ohne Angaben von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der
Ware vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung
von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die
Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren beginnt die Frist bei Erhalt der
ersten Teillieferung. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die
Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist
abgesendet wird.
4.2. Der Verbraucher nimmt zustimmen zur Kenntnis, dass die ONTRAX während der
Widerruffrist mit der Vertragserfüllung beginnt, sodass ein Widerrufsfall für
erbrachte Leistungen ein anteiliges Entgelt an die ONTRAX nach dessen
Aufforderung zu ersetzten hat.
4.3. Wird der Vertrag widerrufen erstattet die ONTRAX alle Zahlungen für das
erworbene Produkt/Leistung, die vom Verbraucher geleistet wurden, binnen 14
Tagen ab Erhalt der zurückgesendeten Produkte an den Verbraucher spesen- und
abzugsfrei zurück. Sofern nicht anders vereinbart, wird für die Rückzahlung
dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt wurde.
4.4. Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der
Rücksendungen zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Andernfalls ist die Rücksendung der Waren für den Kunden kostenlos.
4.5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die nach speziellen
Kundenwünschen gefertigt wurden, nicht zur Zurückgabe geeignet sind oder deren
Verfalls- bzw. Ablaufdatum überschritten wurde. Die Kosten der Rücksendung hat
der Verbraucher zu tragen.
4.6. Wünscht ein Kunde, für welchen es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um
kein Verbrauchergeschäft handelt, oder ein Verbraucher außerhalb seines
Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur mit schriftlicher
Zustimmung der ONTRAX und gegen Ersatz der mit dem Vertragsrücktritt im
Zusammenhang stehenden Kosten möglich.
4.7. Der Vertragsrücktritt durch schriftliche Erklärung oder Rücksendung der Ware ist
zu richten an:
ONTRAX GmbH, Theodor-Körner-Straße 169, 8010 Graz oder E-Mail
office@ontrax-solutions.com.
4.8. ONTRAX ist insbesondere berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten
4.8.1. wenn vom Vertragspartner betrügerischer, gesetzwidriger oder sonst wie
missbräuchlicher Gebrauch von der Dienstleistung oder Werken gemacht wird;
4.8.2. wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der
Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder
trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird;
4.8.3. wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen
wiederholt oder gröblich verletzt;
4.8.4. wenn nach zweimaliger Mahnung noch immer Zahlungsverzug besteht;
4.8.5. wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wird;
4.8.6. wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eröffnet bzw.
ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen
wird;
4.8.7. wenn gegen den Vertragspartner ein Strafverfahren oder
Finanzstrafverfahren eingeleitet wird.
4.9. Bei berechtigtem Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers sind die von der
ONTRAX bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen vom Kunden zu vergüten.
Seite 5 von 13
4.10. Wird aufgrund eines Annahme- oder Leistungsverzuges des Auftraggebers
der Vertrag aufgelöst, unabhängig vom Verschulden, sind Stornogebühren in der
Höhe des Gewinnentganges, mindestens jedoch 35% vom
Kaufpreis/Auftragsvolumen fällig.
4.11. Ereignisse höherer Gewalt, die ONTRAX oder einen Vorlieferanten von
ONTRAX treffen, berechtigen ONTRAX, die Lieferungen für die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend
ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.12. Ist ONTRAX zum Vertragsrücktritt berechtigt oder tritt der Kunde unberechtigt
vom Vertrag zurück, hat ONTRAX unbeschadet von Schadenersatzansprüchen im
Falle des Rücktrittes jedenfalls Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten
Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten
Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt
wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat ONTRAX Anspruch auf Ersatz
der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
5. Lieferung
5.1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Fristen. Liefer-/
Leistungsfristen und Termine sind für die ONTRAX nur verbindlich, sofern sie
schriftlich festgelegt wurden. Eine Abweichung bedarf der Schriftform.
5.2. Als Erfüllungsort gilt – unabhängig vom Liefer- oder Leistungsort – der Sitz der
ONTRAX.
5.3. Die ONTRAX weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben zur
Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware oder Leistung voraussichtliche
Daten und ungefähre Richtwerte sind. Diesbezügliche Angaben sind unverbindlich,
soweit sie nicht ausnahmsweise schriftlich zugesichert wurden.
5.4. Sofern die ONTRAX ohne eigenes Verschulden zur Lieferung oder Leistung nicht
in der Lage ist, beispielsweise durch Ereignisse höherer Gewalt,
Verkehrsstörungen, Streiks oder weil ein Lieferant der ONTRAX seine vertraglichen
Verpflichtungen nicht erfüllt oder Materialien nicht verfügbar sind, so verlängert sich
die Liefer- oder Leistungszeit um die Zeit der Behinderung. Die gesetzlichen
Ansprüche bleiben unberührt.
5.5. Sollte eine Lieferung an den Kunden nicht möglich sein, weil beispielsweise die
gelieferte Ware aufgrund ihres Umfanges oder Gewichtes nicht vom Kunden
entgegengenommen werden kann oder weil der Empfänger nicht unter der von ihm
angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl Wareneigenschaften und
Lieferzeitpunkt dem Kunden innerhalb angemessener Frist angekündigt wurden,
trägt der Kunde alle Kosten der erfolglosen Anlieferung.
5.6. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft
handelt und nicht anders vereinbart, sind Kostenvoranschläge schriftlich, befristet,
unverbindlich und entgeltlich. Kostenschätzungen sind unverbindlich und
unentgeltlich.
5.7. Sämtliche Pläne, Skizzen, Entwürfe, Maß- und Gewichtsangaben sowie sonstige
technische Beschreibungen, aber auch Prospekte, Kataloge, Muster und
ähnliches, bleiben im Besitz und geistigen Eigentum der ONTRAX. Die darin
enthaltenen Angaben sind – soweit nicht anders gekennzeichnet oder genannt –
ungefähre Richtwerte und keinesfalls zugesicherte Eigenschaften. Jede
Verwendung einer der voran beschriebenen Unterlagen ohne Zustimmung der
ONTRAX berechtigt diese zur Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder
Unterlassungsansprüchen.
5.8. Zu einer Lieferung oder Leistung ist die ONTRAX nur verpflichtet, wenn der Kunde
all seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nachgekommen ist.
5.9. Die ONTRAX ist berechtigt, Vorauslieferung und Teillieferung durchzuführen und in
Rechnung zu stellen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass eine
vereinbarte Teilleistung nach ihrer Art oder ihrem Umfang verändert werden muss
(siehe auch 2.9), so muss die ONTRAX vor der weiteren Ausführung das
Einverständnis des Kunden einholen, sofern der Mehraufwand 20% des vertraglich
vereinbarten Teilleistungspreises übersteigt. Ist der Kunde nicht einverstanden,
kann der entsprechende Teil aus der Vertragsleistung ausgenommen werden, der
Rest des Vertrages bleibt hiervon unberührt. Dieser Sachverhalt bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die ONTRAX berechtigt, für die bereits
erbrachten Teilleistungen mit dem Kunden abzurechnen.
5.10. Der Kunde ist nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten
Lieferzeitüberschreitung durch die ONTRAX – unter vorrangiger Berücksichtigung
der anderen Punkte dieser AGB – berechtigt, unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist
beginnt mit dem Tag des Einlangens der Rücktrittserklärung (die mit
eingeschriebenem Brief zu übermitteln ist) des Auftraggebers bei der ONTRAX.
5.11. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung der ONTRAX vorbehaltenen, für
die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Kunden
auf eigene Kosten zu erbringen.
5.12. Vom Kunden zu beschaffendes Material und für die Arbeit der ONTRAX
notwendige Unterlagen, gleichwohl welcher Art, sind der ONTRAX vom Kunden
kostenlos und in brauchbarem Zustand zu liefern. Die Eingangsbestätigung der
ONTRAX gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Art
und Menge.
5.13. Der ONTRAX übergebene Originale, Entwürfe, Skizzen, Muster und sonstige
Unterlagen verbleiben bei der ONTRAX und werden nach Ende des Auftrages nicht
zurückerstattet.
6. Preise und Preisänderungen
6.1. Der Verkaufspreis der jeweiligen Produkte/Leistungen ist in Euro angegeben. In
den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht
enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
6.2. Maßgeblich sind die Preise aus der Auftragsbestätigung, die sich mit denen des
Angebotes decken müssen. Falls eine Auftragsbestätigung nicht vorhanden ist,
werden Preise aus dem Angebot herangezogen.
6.3. Der Verkaufspreis von Waren umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Die
Liefer- und Versandkosten berechnen sich in Abhängigkeit zum Versandanbieter,
welcher im Einzelfall vom Kunden gesondert gewählt und mit der ONTRAX
vereinbart werden.
6.4. Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn die ONTRAX sie mit schriftlicher
Angabe des Leistungsumfanges bestätigt hat. Über den bestätigten Umfang
hinausgehende Lieferungen oder Leistungen werden von der ONTRAX gesondert
in Rechnung gestellt.
6.5. Die ONTRAX ist berechtigt, die Kosten anzupassen, wenn Nachträge durch in der
Angebotsphase nicht vorhersehbare Aufwände und/oder Vertragsänderungen
entstehen, die zusätzlichen Aufwand bewirken. Grundlage bilden die zum Zeitpunkt
der Nachtragsbekanntgabe bzw. Vertragsänderung gültigen Preise.
6.6. Die ONTRAX ist insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von der
ONTRAX nicht verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei der Klärung der
technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom
Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung
zu stellen.
7. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
7.1. Der Kunde kann den Kaufpreis in Bar, per Rechnung, per Kreditkarte oder mittels
Vorauskassa zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung des
Kaufpreises binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Dies gilt auch für
Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen
über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den
für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Projekte werden
generell in Teilbeträgen abgerechnet.
7.2. ONTRAX behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen
vorzuschreiben oder nicht anzubieten.
7.3. ONTRAX ist für den Fall eines jeden Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, die
Lieferung oder Leistungen zurückzuhalten und erst nach vollständiger Bezahlung
zu weiteren Leistungen verpflichtet.
7.4. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf Zinsen aus Kosten, danach auf Kosten
und sodann auf Kapitalzinsen und schließlich auf die Kapitalforderung
angerechnet.
7.5. Eingeräumte Rabatte, Skonti oder Boni bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung und sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung
bedingt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer
einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.)
und werden der Rechnung zugerechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die bestellten Waren bleiben nach Lieferung und Übergabe an den Kunden bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit im Zusammenhang
stehenden Preisbestandteile sowie Kosten, etwa Entgelte für Montage, im
Eigentum der ONTRAX, wobei mit der Übergabe die Preisgefahr an den Kunden
übergeht. Vor vollständiger Begleichung der Rechnung ist es dem Kunden
untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten
sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und
andere die Rechtsstellung von ONTRAX beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die
mit Eigentumsvorbehalt behaftete Sache hat der Kunde unverzüglich und schriftlich
ONTRAX bekanntzugeben. Der Kunde hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis
auf das Vorbehaltseigentum der ONTRAX umgehend zu widersprechen.
8.2. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der
Kunde, ONTRAX innerhalb von 5 Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur
Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und
Unterstützungen zu erteilen.
8.3. Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt der ONTRAX auch bei
Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren aufrechterhalten bleibt.
9. Aufrechnung
9.1. Ein Verbraucher ist nur berechtigt mit Ansprüchen, die im rechtlichen
Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber ONTRAX stehen
sowie mit gerichtlich festgestellten oder von ONTRAX anerkannten Ansprüchen,
sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners des Verbrauchers
gegen Ansprüche der ONTRAX aufzurechnen. Ein Unternehmer ist nicht berechtigt
gegen Forderung der ONTRAX aufzurechnen.
9.2. Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
wegen Ansprüchen gegen ONTRAX zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit
Forderungen der ONTRAX stehen. Einem Unternehmer steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.
9.3. Sind zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Rechnungen des Auftragnehmers bestimmte
Positionen strittig, so darf aus diesem Grund der unbestrittene Teil des
Rechnungsbetrages vom Auftraggeber nicht zurückbehalten werden.
10. Mängel, Haftung und Garantie
10.1. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein
Verbrauchergeschäft handelt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.
10.2. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein
Verbrauchergeschäft handelt, gelten folgende Abweichungen gegenüber den
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:
10.2.1. Feststellbare oder festgestellte Mängel sind binnen 14 Tagen ab
Übergabe oder Kenntnis bei der ONTRAX anzuzeigen, andernfalls
Gewährleistungs-, Schadenersatz-, und Irrtumsansprüche gemäß § 377 Abs.
2 und 3 UGB von Kunden nicht mehr geltend gemacht werden können.
10.2.2. Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als der
ONTRAX verändert worden, so sind die Ansprüche des Kunden aus der
Gewährleistung erloschen.
10.2.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware und
sind nach diesem Zeitraum auch jegliche sonstigen Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
10.2.4. Das Vorliegen eines Mangels in der Übergabezeit hat entgegen der
Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
10.2.5. ONTRAX hat im Fall der Gewährleistungsinanspruchnahme die Wahl
zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
10.2.6. Eine Anfechtung eines von der ONTRAX angenommenen Auftrages
wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
10.2.7. Termine im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen des
Kunden sind im Einzelfall zu vereinbaren.
10.2.8. ONTRAX haftet unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
10.2.9. Ferner haftet ONTRAX für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet
oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. In diesem Fall haftet die ONTRAX
jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. ONTRAX
haftet nicht für leichte fahrlässige Verletzung anderer als der genannten
Pflichten.
10.2.10. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer
Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig
verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
10.2.11. Eine Garantie der ONTRAX liegt nur dann vor, wenn und soweit diese
in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Bestätigung ausdrücklich
als solche bezeichnet ist und dort auch die Verpflichtung aus der Garantie im
Einzelnen festgehalten ist.
10.2.12. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist weiters für höhere Gewalt,
Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
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10.2.13. Für einen Unternehmer ist die Geltendmachung der Verkürzung über
die Hälfte (leasio enormis) gegenüber der ONTRAX ausgeschlossen.
10.2.14. Jegliche Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
10.2.15. Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Kunden nicht von
seiner Zahlungsverpflichtung.
10.2.16. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen
Vorliegens eines unwesentlichen Mangels oder wegen leichter Fahrlässigkeit
abzulehnen.
10.2.17. Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinaus gehende
Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
10.2.18. Die Haftung der ONTRAX erlischt jedenfalls zwei Jahre nach
Leistungsabschluss.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Auf die
Datenschutzerklärung der ONTRAX wird verwiesen.
11.2. Gegenseitig mitgeteilte Informationen und Unterlagen werden von beiden
Seiten geheim gehalten und es werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen,
um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch dritte Personen zu vermeiden.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die jeweiligen Dienstnehmer,
Erfüllungsgehilfen, Ausschussmitglieder und Vertragspartner.
11.3. Die Vertragspartner stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten zwecks Abwicklung der Bestellung ausdrücklich zu. Die
mitgeteilten Daten werden nur für die Abwicklung des Auftrags nötigen
geschäftlichen Beziehung verwendet und vor den Zugriff durch Dritte geschützt.
Eine Speicherung erfolgt nur in dem Ausmaß, als eine solche für das
Vertragsverhältnis oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen nötig ist.
12. Kennzeichnung
12.1. ONTRAX ist berechtigt, auf allen Konzepten und bei allen Projekten auf
ONTRAX und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden ein
Entgeltanspruch zusteht.
12.2. ONTRAX ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs
des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer
Internet-Website mit Namen und Firmenlogo sowie mit den erstellten Unterlagen
auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. Eigentumsrecht und Urheberschutz
13.1. Die Gestaltung von Produkten/Leistungen der ONTRAX ist teilweise
musterrechtlich geschützt. Die Darstellung der Produkte in Katalogen und
Prospekten, die übersandten Abbildungen, Zeichnung, Skizzen und sonstige
Unterlagen sind geistiges Eigentum der ONTRAX. Alle vorgenannten und
sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht
anderweitig verwendet werden oder ohne schriftliche Zustimmung der ONTRAX
vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen
unverzüglich herauszugeben.
13.2. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung,
Verbreitung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung durch ONTRAX zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen
daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung
ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
13.3. Erhält ONTRAX nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle
Leistungen der ONTRAX, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren
Inhalt, im Eigentum der ONTRAX. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher
Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an
ONTRAX zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte
sowie deren Veröffentlichung, Umsetzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der ONTRAX nicht
zulässig.
13.4. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der
Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig
davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
13.5. Für die Nutzung von Leistungen der ONTRAX, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon ob
diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der ONTRAX
erforderlich. Dafür steht ONTRAX eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
13.6. Für die Nutzung von Leistungen der ONTRAX bzw. von Konzepten, für die
ONTRAX konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach
Erfüllung des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von ONTRAX notwendig.
13.7. Der Kunde ist verpflichtet, ONTRAX gegenüber allen Ansprüchen, die von
Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen
gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schadund
klaglos zu halten. ONTRAX behält sich vor, in einem gegen ONTRAX
angestrengten Rechtsstreit dem Kunden den Streit zu verkünden. Tritt der Kunde
dem Verfahren nicht als Streitgenosse auf der Seite von ONTRAX bei, ist ONTRAX
berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
13.8. Die ONTRAX ist unbefristet und unwiderruflich berechtigt, den Kunden sowie
Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in deren Referenzliste
aufzunehmen und diese Angaben sowie Fotos von Produkten des Kunden mit
eigenen Produkten für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art,
insbesondere im Internet und Produktkatalogen, zu verwenden. Der Kunde erteilt
hierzu unwiderruflich seine Zustimmung.
13.9. Übernimmt die ONTRAX (Sonder-)anfertigungen nach Zeichnungen,
Mustern oder Modellen ihres Kunden, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass
keine Schutzrecht e Dritter verletzt werden und wird die ONTRAX vom Besteller
(Kunden) diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
14. Mahn- und Inkassospesen Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von
Inkassoinstituten anfallenden notwendigen, angemessenen und zweckentsprechenden
Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der ONTRAX entstehenden
Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines
eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu
ersetzten, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten
Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximale Vergütungen zu ersetzten, die sich
aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem
Rechtsanwaltstarifgesetz BGBl Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im
Internet unter www.oerak.at abrufbar.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Das Vertragsverhältnis zwischen ONTRAX und dem Kunden sowie die AGB
unterliegen dem materiellen Recht Österreichs. Andere nationale Rechte sowie das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.
15.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und ONTRAX ist Graz. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des
KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im
Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtstand, in dessen Sprengel der Verbraucher
seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung
hat.
16. Sonstiges
16.1. Der Kunde anerkennt mit Übermittlung seiner Bestellung die Geltung der
AGB. ONTRAX ist berechtigt, die übernommenen Rechte und Pflichten auf Dritte
zu übertragen. Der Kunde nimmt die mögliche Übertragung zustimmend zur
Kenntnis.
16.2. Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses abzugebenden Mitteilungen,
Ersuchen, Anforderungen, Aufforderungen oder sonstige Benachrichtigungen
haben in schriftlicher Form zu erfolgen und sind an die Geschäfts- und
Lieferadresse des jeweiligen Vertragspartners zu übermitteln.
16.3. ONTRAX behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen
zu ändern.
16.4. Sollte eine der Bestimmungen der AGB der ONTRAX unwirksam sein, so tritt
anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die im Falle von
Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist. Im Falle von Unternehmern gilt eine
Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, als
vereinbart. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben wirksam.
16.5. Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung oder
Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/Kunde diese AGB ausdrücklich an.
Stand: 04/2026